Privatgutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen

Was ist ein Privatgutachten?

Aufgrund der immer komplexer werdenden Sachverhalte des täglichen Lebens lassen sich zahlreiche Fragestellungen ohne die Hilfe von Sachverständigen kaum noch zufriedenstellend klären. Deshalb kann es sinnvoll sein, ein Privatgutachten in Auftrag zu geben.

Ein Privatgutachten ist eine fachkundige Beurteilung oder Bewertung eines Sachverhalts oder Gegenstandes, die von einem privaten Experten erstellt wird. Im Gegensatz zu amtlichen Sachverständigengutachten, die von Behörden oder staatlichen Stellen beauftragt werden, wird ein Privatgutachten auf Anfrage von Privatpersonen oder Unternehmen angefertigt. Es kann verschiedene Zwecke erfüllen, wie zum Beispiel:

  • Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten: Ein Privatgutachten kann in einem Gerichtsverfahren von einer Partei als Beweismittel eingesetzt werden, um Fachwissen zu einem spezifischen Sachverhalt beizusteuern.
  • Entscheidungshilfe: Es kann Privatpersonen oder Unternehmen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel bei Immobilienkäufen, Investitionen oder bei der Beurteilung von Schäden jeglicher Art.
  • Wertbestimmung: Privatgutachten werden auch zur Bestimmung des Werts von Gegenständen wie Immobilien, Kunstwerken, Antiquitäten oder Fahrzeugen genutzt.
  • Technische Analysen: In technischen Bereichen können solche Gutachten zur Bewertung von Bauprojekten, Maschinen oder sonstigen materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen herangezogen werden.

Rechtliche Einordnung des Privatgutachtens

Das Privatgutachten wird oft von einer Partei im Zivilprozess oder in einem sonstigen Konflikt in Auftrag gegeben, um zur Klärung eines komplexen Sachverhalts beizutragen. Es wird somit nicht vom Gericht selbst (Gerichtsgutachten), sondern von einer der beteiligten Parteien privat beauftragt. Bei einem Privatgutachten handelt es sich also um einen substantiierten, d.h. qualifizierten Parteivortrag.

Damit ist ein privat beauftragter Sachverständiger kein offizieller Gutachter, seine Aussagen sind im Prozess als Parteivorbringen zu werten. Das Privatgutachten ist deshalb nur für den Ersteller, jedoch nicht für den Auftraggeber oder gar für Dritte bindend.

Bitte beachten Sie: Ein fachkundig erstelltes Privatgutachten ist auf keinen Fall, wie oft vermutet oder vor Gericht von der Gegenseite unterstellt, ein Gefälligkeitsgutachten für den Auftraggeber. Die Basis der Ergebnisse eines Privatgutachtens ist die fachliche Kompetenz des Gutachters bei der unparteiischen Analyse des zu begutachtenden Sachverhalts. Es ist deshalb nicht ungewöhnlich, dass die Ergebnisse des Privatgutachters den Wünschen des Auftraggebers nicht oder nur teilweise entsprechen.

Wer beauftragt ein Privatgutachten?

Auftraggeber eines Privatgutachtens kann also jeder sein, der an der neutralen und fachlich fundierten Klärung eines Sachverhalts, egal ob dieser Streitfall gerichtlich oder außergerichtlich beigelegt werden soll, interessiert ist.

Privatgutachten können von verschiedenen Parteien aus unterschiedlichen Gründen beauftragt werden. Zu den häufigsten Auftraggebern zählen:

  • Privatpersonen: Sie beauftragen oft Privatgutachten, wenn sie eine unabhängige Meinung oder Bewertung zu einem spezifischen Thema benötigen. Dies kann z.B. bei Immobilienkäufen, bei Schadensfällen, bei Erbstreitigkeiten oder Wertfeststellungen der Fall sein.
  • Unternehmen und Organisationen: Firmen nutzen Privatgutachten zur Bewertung von Vermögenswerten, zur Risikoabschätzung im kaufmännischen Bereich oder zur Klärung technischer Fragen.
  • Rechtsanwälte: Anwälte können im Namen ihrer Mandanten Privatgutachten anfordern, um ihre Fälle in Gerichtsverfahren zu stärken. Diese Sachverständigengutachten können betriebswirtschaftliche technische, medizinische, finanzielle oder andere spezifische Aspekte betreffen.
  • Versicherungsgesellschaften: Sie beauftragen Privatgutachten, um Schadensansprüche zu bewerten. Dies kann bei Unfällen, Naturkatastrophen oder anderen Schadensfällen relevant sein.
  • Banken und Finanzinstitute: Diese Institutionen können Privatgutachten für die Bewertung von Sicherheiten, wie Immobilien oder andere wertvolle Vermögenswerte, in Auftrag geben.

Wozu ein Privatgutachten?

Mit einem Privatgutachten können verschiedene Ziele erreicht werden, wie beispielsweise:

  • Ein Privatgutachten kann auch von beiden Parteien einvernehmlich in Auftrag gegeben werden. Hier wird in der Regel im schriftlichen Schiedsvertrag vereinbart, dass sich die beiden Parteien an das Ergebnis des Gutachtens halten. Dieses Vorgehen kann helfen, Kosten zu sparen.
  • Der Rechtsstreit zwischen zwei Privatpersonen, der bisher noch nicht vor Gericht verhandelt wird, kann eine der Parteien ebenfalls ein Gutachten durch einen Sachverständigen in Auftrag geben.
  • Durch ein Privatgutachten kann vor Gericht eine erste fundierte Aussage zu einem Sachverhalt getroffen oder die Gegenseite zu einer Reaktion gezwungen werden. Das Privatgutachten ermöglicht damit regelmäßig überhaupt erst einen schlüssigen Klagevortrag oder eine fachlich fundierte Argumentation gegen die andere Partei.
  • Stellungnahme zu einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen mithilfe eines Privatgutachtens. Sollten sich aus dem Privatgutachten inhaltliche und methodische Kritikpunkte am Gerichtsgutachten ergeben, ist das Gericht verpflichtet, diese ernst zu nehmen und weiter aufzuklären. Das Privatgutachten stellt also eine Möglichkeit der Verteidigung gegen ein Gerichtsgutachten dar.
  • Die Einbringung eines Privatgutachtens in einen Prozess kann dazu führen, dass auf Basis der Aussagen des Gutachtens die Parteien eine Einigung anstreben. Diese kann dann auch außergerichtlich sein. Dieses Vorgehen kann zur Beschleunigung der Entscheidungsfindung beitragen und damit zusätzliche Kosten vermeiden.

Beachten Sie jedoch: Die Aussagekraft eines Privatgutachtens kann in einem Gerichtsverfahren begrenzt sein. Ein vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten (Gerichtsgutachten) wird durch das Privatgutachten nicht ersetzt, da dieses von einer Partei beauftragt wurde. Es steht aufgrund der Beauftragung durch das Gericht über dem Privatgutachten.

Kosten eines Privatgutachten

Die Kosten für ein Privatgutachten hängen von zahlreichen Faktoren ab. Zu den wichtigsten Aspekten, die den Preis beeinflussen, gehören:

Art und Komplexität des Gutachtens: Je komplexer und spezialisierter das Thema, desto höher sind in der Regel die Kosten.

  • Qualifikation und Erfahrung des Gutachters: Hochqualifizierte Experten oder spezialisierte Firmen mit umfangreicher Erfahrung in ihrem Fachbereich verlangen in der Regel höhere Gebühren.
  • Umfang des Gutachtens: Die Länge und Detailtiefe des Gutachtens können den Preis beeinflussen, wenn z.B. umfassende Recherchen, Analysen und detaillierte Berichte erforderlich sind.
  • Zeitaufwand: Die für das Gutachten aufgewendete Zeit spielt die entscheidende Rolle, denn Gutachter berechnen ihre Leistungen in der Regel auf Stundenbasis.
  • Notwendige Zusatzleistungen: Eventuelle Zusatzkosten für Laboranalysen, technische Tests oder Reisen können den Endpreis erhöhen.

Um eine genaue Abschätzung zu erhalten, ist es am besten, direkt unter info@holgerzinn.de anzufragen. Eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts und des benötigten Gutachtens sollten hier aber schon vorliegen.

Wie wird ein Privatgutachten abgerechnet?

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt in Deutschland die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern und anderen Personen, die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften herangezogen werden. Wenn ein Gutachten im Auftrag eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft erstellt wird, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach den Sätzen des JVEG.

Für Privatgutachten, die von Privatpersonen, Unternehmen oder Anwälten außerhalb eines gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Verfahrens in Auftrag gegeben werden, gilt das JVEG jedoch normalerweise nicht. In diesen Fällen werden die Honorare frei zwischen dem Auftraggeber und dem Gutachter vereinbart.

Meine Vergütung orientiert sich bei Privatgutachten ebenfalls am JVEG.

Wie kommen wir zusammen? Die Beauftragung eines Privatgutachters

Die Beauftragung eines Privatgutachtens sollte einer klar strukturierten Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen unterliegen. Die Schritte, wie dieser Prozess typischerweise abläuft, finden Sie hier:

  • Ermittlung des Bedarfs: Zunächst sollten Sie genau definieren, wofür Sie das Gutachten benötigen. Dies könnte eine Bewertung, eine technische Analyse, eine rechtliche Beurteilung oder eine andere Fachmeinung sein.
  • Auswahl des Sachverständigen: Suchen Sie einen qualifizierten Sachverständigen oder eine Expertenfirma, die auf das relevante Fachgebiet spezialisiert ist. Die Auswahl sollte auf der Grundlage von Qualifikationen, Erfahrungen, Referenzen und eventuell auch Kostenüberlegungen erfolgen. Gute Sachverständige nehmen keine Gutachten zu Themen an, bei denen sie keine Fachkompetenz haben.
  • Erstkontakt und Anfrage: Nehmen Sie Kontakt mit dem Sachverständigen auf und schildern Sie Ihren Bedarf. Stellen Sie dabei so viele Informationen wie möglich zur Verfügung, damit der Gutachter den Umfang und die Anforderungen des Gutachtens einschätzen kann.
  • Angebot und Kostenvoranschlag: Der Sachverständige wird in der Regel einen Kostenvoranschlag erstellen, der den Umfang der Arbeit, die voraussichtlichen Kosten und den Zeitrahmen für die Fertigstellung des Gutachtens umfasst. Eine Anfrage bei mehreren Sachverständigen ist nicht unüblich.
  • Vertragliche Vereinbarung: Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Details der Dienstleistung, die Vergütung und die Vertraulichkeitsbestimmungen festgelegt sind. Im Anschluss erfolgt die Übergabe der für die Begutachtung notwendigen Unterlagen und Materialien.
  • Durchführung der Begutachtung: Der Gutachter führt die erforderlichen Untersuchungen und Analysen durch. Dies kann die Sammlung von Daten, die Durchführung von Tests, die Auswertung von Dokumenten und andere spezifische Tätigkeiten beinhalten.
  • Erstellung des Gutachtens: Nach Abschluss der Untersuchungen erstellt der Gutachter das Gutachten. Die Gutachtenerstellung erfolgt formal analog eines Gerichtsgutachtens.
  • Übergabe und Diskussion des Gutachtens: Das fertige Gutachten wird Ihnen übergeben. Oft besteht die Möglichkeit, das Gutachten mit dem Sachverständigen zu besprechen, um eventuell noch offene Fragen zu klären oder zusätzliche Informationen zu erhalten.
  • Bezahlung: Nach Erhalt und Akzeptanz des Gutachtens erfolgt die Bezahlung gemäß den vereinbarten Bedingungen.

Zu guter Letzt

Privatgutachten sind keine Gefälligkeitsgutachten. Es ist also nicht zwingend, dass auch das nach der Begutachtung heraus kommt, was Sie sich als Auftraggeber wünschen.

Der Sachverständige ist der sachlichen und fachlichen Wahrheit verpflichtet und nicht dem Wunschergebnis des Auftraggebers.

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